Interessenten sollen hier die Möglichkeit haben, sich über die ungefähren Kosten einer homöopathischen Behandlung zu informieren. Als Privatarzt rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Die klassische Homöopathie ist eine sorgfältige, gründliche, zeitintensive Medizin: nach dem langen Erstgespräch (Spontanbericht, gelenkter Bericht, ggf. psychotherapeutische Beratung, Ernährungsberatung, Aufklärung über die homöopathische Therapie) folgt für den Arzt die "Ausarbeitung des Falles" im stillen Kämmerlein: die Sammlung, Hierarchisierung, Repertorisation der Symptome, die Fallanalyse, Erstellung eines Therapieplanes und einer Verlaufsparameterliste.
Neben einer Erstanamnesedauer (bei einem Erwachsenen) von ca. 2 bis 5 Stunden (oder auch länger!) erfordert diese gründliche Nacharbeit je nach Schwierigkeit des "Falls" noch einmal ca. eine bis drei Stunden.
Für diese Gesamtleistung werden je nach Dauer und Schwierigkeit ca. 274 bis max. ca. 455 € in Rechnung gestellt (letztere Summe setzt sich zusammen aus der GOÄ-Ziffer 30, 8,0-facher Satz, Ziffer 8, 2,3-facher Satz). Sollte die Erstanamnese deutlich kürzer sein, wird dies natürlich bei dem Gebührensatz berücksichtigt. Für die Erstanamnese von Kindern werden in der Regel ca. 142 bis max. 219 € berechnet, für Säuglinge bzw. für eine zunächst akute Behandlung mit deutlich geringerer Dauer natürlich weniger.
Es ist leider festzustellen, dass die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte mit ihren zur Verfügung stehenden Ziffern den zeitlichen und persönlichen Arbeitsaufwand für eine sorgfältige homöopathische Erstanamnese, insbesondere für schwere chronische Erkrankungen und Krebserkrankungen, nicht berücksichtigt und somit ein höherer Faktor berechnet werden muss.
Für die Folgeanamnese nach den ca. 40 Tagen werden bei einer Dauer von ca. 30 bis 45 min. oder länger ca. 60,00€ bis 90,00€ berechnet (GOÄ-Ziffer 31).
Für kurze Telefonate (unter 8 min.) werden 4,66€ bis 10,72€ (GOÄ-Ziffer 1), für längere Telefonate 15,73€ bis 30,59€ (GOÄ-Ziffer 3) berechnet.
Da ich privatärztlich abrechne, werden in der Regel die Kosten von privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen bis zum 3,5fachen Satz der entsprechenden GOÄ-Ziffer übernommen (bitte das Kleingedruckte lesen, insbesondere bevor man eine Versicherung abschließt, am besten lässt man sich schriftlich bestätigen dass die privatärztliche homöopathische Behandlung übernommen wird – wenn auch oft nicht zu 100%). Bei den Kosten für die Erstanamnese sollten sich also auch Privatpatienten darüber im Klaren sein, dass die Kasse nur einen Teil der Kosten übernehmen wird.
Gesetzlich Versicherte ohne entsprechende Zusatzversicherungen sind Selbstzahler.
Wenn jemand diese klassisch homöopathische Behandlung für sich oder seine / ihre Kinder wünscht, aber in einer finanziell schwierigen Situation ist, so kann er / sie sich gerne vorher mit mir in Verbindung setzen damit wir eine Regelung finden. Ich möchte nicht, dass eine Behandlung an den Finanzen scheitert.